Über das Projekt
Der Arbeitszeitrechner entstand aus einer alltäglichen Frage: Wie viel Zeit bleibt netto von einem Arbeitstag, wenn Pausen, eine Schicht über Mitternacht und das Soll des Vertrags zusammenkommen, und hält der Tag die Regeln des Arbeitszeitgesetzes ein? Das Projekt beantwortet beides in einem Schritt, für Vollzeit, Teilzeit, Minijob und Schichtdienst.
Was der Rechner berechnet
Der Rechner hat drei Modi. Alle rechnen intern in ganzen Minuten und runden erst bei der Ausgabe, damit Summen über Wochen keine Rundungsfehler ansammeln.
- Tag
- Aus Beginn, Ende und Pausen ergeben sich Brutto- und Netto-Arbeitszeit in Stunden und Minuten und als Dezimalzahl, der Saldo zum Tagessoll und der früheste zulässige Arbeitsbeginn am Folgetag. Liegt das Ende vor dem Beginn, wertet der Rechner die Schicht als Nachtschicht über Mitternacht.
- Woche
- Bis zu sieben Tage werden einzeln berechnet und summiert, mit Wochensoll, Über- oder Minusstunden und der Ruhezeit zwischen aufeinanderfolgenden Tagen.
- Feierabend
- Aus Beginn und Sollzeit ergibt sich das Ende des Arbeitstags einschließlich der gesetzlichen Mindestpause, dazu das späteste zulässige Ende nach § 3 ArbZG.
Was der Rechner nach ArbZG prüft
Jede Berechnung wird gegen die Regeln des Gesetzes gelegt. Eine Tabelle im Rechner zeigt pro Regel die Grenze, den eigenen Wert und den Status.
| Regel | Grenze | Grundlage |
|---|---|---|
| Mindestpause | 30 Minuten über 6 Stunden, 45 Minuten über 9 Stunden Netto-Arbeitszeit | § 4 ArbZG |
| Pausenblöcke | jeder Block mindestens 15 Minuten | § 4 ArbZG |
| Arbeit am Stück | höchstens 6 Stunden ohne Ruhepause | § 4 ArbZG |
| Tageshöchstzeit | 8 Stunden, bis 10 Stunden mit Ausgleich | § 3 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden bis zum nächsten Arbeitsbeginn | § 5 ArbZG |
| Nachtarbeit | Stunden in der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit ab mehr als 2 Stunden | §§ 2, 6 ArbZG |
Pausenblöcke und die 6-Stunden-Grenze lassen sich nur prüfen, wenn die Pausen mit Uhrzeit eingegeben werden. Bei einer Pause als reine Dauer prüft der Rechner nur deren Länge. Die Rechenwege hinter den Ergebnissen sind auf den Fachseiten beschrieben, etwa zur Pausenregelung und zur Höchstarbeitszeit.
Was er nicht abbildet: Tarif und § 7
Der Rechner kennt das Gesetz, nicht den einzelnen Betrieb. Einige Regeln liegen außerhalb dessen, was sich aus Beginn, Ende und Pausen ablesen lässt.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die nach § 7 ArbZG Pausen, Höchstarbeitszeit oder Ruhezeit abweichend regeln, etwa bei Bereitschaftsdienst oder in Schichtbetrieben.
- Der Ausgleich für 10-Stunden-Tage über 6 Monate oder 24 Wochen, der sich an einzelnen Tagen und Wochen nicht prüfen lässt.
- Sonderregeln für Jugendliche, Schwangere und Stillende, Berufskraftfahrer und leitende Angestellte.
- Die Einordnung einzelner Zeiten wie Umkleiden, Wegezeit oder Rufbereitschaft. Was als Arbeitszeit zählt, entscheidet die Eingabe; Hilfe dazu gibt Was zählt als Arbeitszeit.
- Vergütung, Zuschläge und Zeitkonten nach Vertrag oder Tarif.
Ein Rechner ersetzt außerdem keine betriebliche Zeiterfassung: Er rechnet einzelne Tage oder Wochen, führt aber keine fortlaufenden Nachweise. Die Ergebnisse sind eine Rechenhilfe und keine Rechtsberatung.
Stand der Rechtslage
Rechner und Texte folgen dem Arbeitszeitgesetz in der Fassung, die 2026 gilt, und dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Der 2026 vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des ArbZG ist nicht eingearbeitet, solange er nicht in Kraft ist. Ändern sich Grenzen, Mindestlohn oder Minijob-Grenze, werden Rechner und Tabellen angepasst.
Eingaben bleiben im Browser
Die Berechnung läuft vollständig im Browser auf dem eigenen Gerät. Beginn, Ende, Pausen und Sollzeiten werden nicht an einen Server gesendet und nicht ausgewertet. Es gibt kein Konto, keine Anmeldung, keine Analyse- oder Werbecookies. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.